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In fast allen Ländern der Welt findet man XXX-Händler, die auch unsere Produkte im Angebot führen. Auch ein Liste der deutschen Händler findet man hier.

Was ist der Vermittlungsgutschein?

Wir arbeiten mit den Vermittlungsgutscheinen der Agentur für Arbeit.    
Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei, wenn Sie über einen gültigen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit verfügen (Informationen zum Vermittlungsgutschein der AfA).
 
Mit einem solchen Vermittlungsgutschein kann der Arbeitsuchender bzw. Arbeitnehmer einen privaten Arbeits-
vermittler seiner Wahl einschalten.

Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein:
Jeder Arbeitsuchende der länger als 8 Wochen arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2* hat, erhält von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter/ARGE bzw. Landkreis einen Vermittlungsgutschein (VGS).

*für ALG2-Empfänger gilt, ein VGS ist eine Kann-Leistung der Jobcenter!
Sollte der Vermittlungsgutschein verwehrt werden, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen und anschließend in Widerspruch zu gehen.
 
Verfügen Sie nicht über diesen Gutschein, können Sie mit uns auch gern überandere Möglichkeiten sprechen.